Für unsere Turniere gelten ausschließlich folgende PLATZREGELN des GC JAKOBSBERG:
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Steine in Bunkern sind bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1.)
Als Abstandsmarkierungen (100 m bzw. 150 m zum Grünanfang) aufgestellte große Steine, die Schutzzäune an Abschlag # 7 (Herren) und Abschlag # 10 (Damen) sowie durch Pfosten abgestützte oder mit blauen Bändchen gekennzeichnete Neuanpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2.)
Behindert ein junger Baum, welcher angepflockt ist oder blau gekennzeichnet ist, die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs, so muss der Ball straflos aufgenommen und in Übereinstimmung mit dem in Regel 24-2b vorgeschriebenen Verfahren fallen gelassen werden.
Durch blaue Pfosten und/oder weiße Einkreidungen gekennzeichnete Flächen. Die Felsen innerhalb der kurzgemähten Flächen der 1. und 18. Spielbahnen gelten als Boden in Ausbesserung.
Erleichterung von Spuren "Erdgänge grabender Tiere" wird nur bei Behinderung der Lage des Balls gewährt.
Sind durch gelbe Pfosten, seitliche Wasserhindernisse durch rote Pfosten gekennzeichnet. Von dem Wasserhindernis an Loch # 6 kann Erleichterung in der rechts neben dem unteren Damenabschlag angelegten Dropping Zone (DZ) in Anspruch genommen werden.